Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schornsteinhöhe
Die erforderlichen Höhen von Schornsteinmündungen sind abhängig von mehreren Kriterien, die nachfolgend näher beschrieben sind. Hierbei gilt es, die Kriterien als einzelne und in Kombination zu betrachten: Die Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen müssen den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens einen Meter entfernt sein. Bei weicher Bedachung müssen Schornsteine am First austreten und diesen um 80 cm überragen, Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens einen Meter überragen, soweit deren Abstand zu den Schornsteinen weniger als 1,5 m beträgt, ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens einen Meter überragen oder von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein. Die Mündungen von Schornsteinen müssen zudem Fenster von zu schützenden und dem ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen (z.B. Nachbarschaft) um mindestens einen Meter überragen oder von diesen mindestens zehn Meter entfernt sein.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 10.02.2011