Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema private Grünfläche
Im Baugesetzbuch oder in der Baunutzungsverordnung findet sich der Begriff der privaten Grünfläche. Danach sind private Grünflächen als Gartenflächen anzulegen. Sie müssen gepflegt und entwickelt werden. Es kann hier auch geregelt werden, was in welchem Umfang anzubauen ist. Häufig werden Bebauungspläne aufgestellt, um in diesem Bereich einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern. Der Gemeinderat beschließt in diesen Fällen, wie entsprechende Flächen zu behandeln sind.