Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, das in besonders gesetzlich hierfür vorgesehenen Fällen durchgeführt wird. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Das Planfeststellungsverfahren ist bspw. anzuwenden für Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahnverkehrsanlagen, Luftverkehrsanlage, Deponien nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Deichbau und Gewässerausbau nach dem Wasserhaushaltsgesetz, besonderen bergbaulichen Vorhaben, sofern diese einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, Betriebsanlagen für Straßenbahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz, Endlagerstätten für radioaktive Abfälle nach dem Atomgesetz und vor allem in Verfahren der Flurbereinigung.
Das Planfeststellungsverfahren sieht einige Unterschiede zum allgemeinen Verwaltungsverfahren vor wie bspw. eine umfassende Beteiligung der durch das Vorhaben betroffenen Bürger. Im wesentlichen zu beachten ist die Präklusionswirkung der Auslegungsfrist. Denn Einwendungen, die nach Ablauf der Ausschlussfrist erhoben werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Welche Verfahrensvorschriften hierbei konkret zu beachten sind, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 08.02.2011