Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grünflächen
Grünflächen können gem. § 5 BauGB (Baugesetzbuch) in den Bau- und Flächennutzungsplänen dargestellt werden. Grünflächen können in Bayern auch im Rahmen von Grünordnungsplänen nach § 9 Abs.4 BauGB iVm. Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG (Bayerisches Naturschutzgesetz) verbindlich festgesetzt werden.
Unter Grünflächen fallen Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, aber auch Friedhöfe.
Die Ausweisung einer Fläche als Grünfläche schließt eine anderweitige Nutzung der Fläche, also zum Beispiel zum Zwecke der Bebauung aus.
Unsere Rechtsanwälte geben gerne weitere Auskünfte im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung oder schriftlich per E-Mail. Stand: 06.07.2011