Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht eine kostengünstige Alternative zum Kauf eines Grundstücks. Das Eigentum verbleibt bei dem bisherigen Eigentümer, und der Erbbauberechtigte darf das Grundstück nutzen, in der Regel bebauen. Hierfür ist der Erbbauzins zu entrichten.
Dieser Vorteil ermöglicht insbesondere finanziell schwächeren Personen die Schaffung "eigener vier Wände" oder ermöglicht eine Nutzung, wenn der Eigentümer nicht verkaufen will oder darf. Erbbaurechte findet man beispielsweise häufig auf Kirchenland. Das Erbbaurecht kann regelmäßig auch übertragen werden. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline für Immobilienrecht.
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Stand: 26.11.2010