Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einfriedungspflicht
Die Pflicht zur Einfriedung des Grundstückes ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern hat jedes Bundesland ein Nachbarrechtsgesetz erlassen. Die Regelungen zur Einfriedungspflicht unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich. Meist wird der Grundstückseigentümer verpflichtet von der Strasse aus gesehen die Grenze zum rechten Nachbarn hin einzufrieden.
Wegen der Regelungen bei einer untypischen Lage des Grundstückes an Strassen oder Absehen von der Einfriedungspflicht sollte anwaltlicher Rat zur Klärung der Voraussetzungen der Einfriedungspflicht eingeholt werden, da die gesetzlichen Formulierungen den ungeübten Laien oft nicht verständlich sein werden.
Dem Bauinteressierten sei empfohlen zu prüfen, ob für seinen Bauplatz ein Bebauungsplan besteht der planerische Festlegungen zur Einfriedung erhält, die in seine gestalterischen Pläne eingreifen. Glücklicherweise sind die Vorgaben oft nicht mehr so gleichmacherisch wie früher die Anordnung von Jägerzäunen für ganze Wohngebiete, aber es gibt durchaus noch Höhen- und Materialfestlegungen.