Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesbaugesetz
Heute heißt dieses Gesetz Baugesetzbuch (BauGB). Es regelt hauptsächlich die bauliche und sonstige Nutzung von öffentlichen und privaten Grundstücken bzw. -flächen.
In diesem Gesetz wird näher bestimmt mit welchen Mitteln die oben genannte Nutzung vorbereitet und verbindlich festgelegt werden kann. Dies geschieht in erster Linie durch die sog. Bauleitplanung. Mit Hilfe dieser kann die Nutzung eines konkreten Grundstücks näher bestimmt werden. Ersatzweise bestimmt das Gesetz auch, was in unbeplanten Bereichen als Nutzung zulässig sein soll.
Weiter ist hier geregelt, wie die (gemeindliche) Bauleitplanung gesichert werden kann. Hier steht der Gemeinde eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung.
Das Gesetz regelt hingegen nicht, ob ein konkretes Vorhaben anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Diese Frage ist in den Landesbauordnungen geregelt, da dem Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Dort sind auch im Übrigen die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden und zum Teil auch Verfahrensregeln angesiedelt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 19.11.2010