Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Brandschutzbestimmungen
Verstreut in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen finden sich zahlreiche Regelungen, die dem Brandschutz dienen. So sind z.B. in den Bauordnungen der Bundesländer Fluchtwege und Abstandsflächen zwischen einzelnen Gebäuden ebenso geregelt wie Freiflächen für die Feuerwehr oder die Länge der Rettungswege. Insbesondere in den Vorschriften zur Anbringung, Betrieb und Wartung von Heizungen, offenen Kaminen und anderen Feuerstellen finden sich weitere Detailregelungen.
Brandschutzbestimmungen spielen auch bei der Auswahl des Baumaterials eine entscheidende Rolle. Dabei ist nicht nur von Belang, ob die Materialien leicht entflammbar sind, sondern mehr noch ihr Brandwiderstandswert, so dass sie in verschiedene Brandklassen eingeteilt werden.
Die Behörde legen bei der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen einen strengen Maßstab an. Da die Brandschutzbestimmungen der Sicherheit dienen ist dieses auch dann zu respektieren, wenn sich dadurch die Bauausführung im Einzelfall verteuert. Ein zu großzügiger Umgang mit den Vorschriften des Brandschutzes birgt für alle Beteiligten (Genehmigungsbehörde, Planer und Bauherr) ein erhebliches Gefahrenpotential, da sie bei einem Unfall mit strafrechtlichen Ermittlungen und einer zivilrechtlichen Haftung rechnen müssen.
Weitere Auskünfte zu Fragen der Brandschutzbestimmungen erhalten Sie bei unseren Rechtsanwältinnen und -anwälten, die oft schon im Rahmen einer Telefonberatung weitere Hinweise geben können.
Stand: 24.02.2012
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