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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Bestandsschutz

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bestandsschutz

Der Begriff Bestandsschutz steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.


Stand: 20.04.2011

   
Infos zum Bestandsschutz

Verstößt ein Bauvorhaben gegen einfach gesetzliche Vorschriften, kann sich seine Zulässigkeit gleichwohl aus dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ergeben. Das Wesen des Bestandsschutzes liegt darin, dass eine einmal rechtmäßige Nutzung auch für die Zukunft eigentumskräftig geschützt ist. Es gewährleistet das Recht, ein rechtmäßig errichtetes Bauwerk so zu unterhalten und zu nutzen, wie es einmal errichtet wurde. Neben dem Schutz der vorhandenen Substanz erfasst der Bestandsschutz auch Nutzungsänderungen.

Stand: 20.04.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Bestandsschutz

Amt für Bauordnung erlässt einen Vorbescheid - Wie kann man dagegen vorgehen wenn man sich unrecht behandelt fühlt?
Frage: Darf ich den negativen Vorbescheid des Amtes für Bauordnung und Denkmalschutz L. mit der Begründung ablehnen, dass mein rechtmäßiger Bestandsschutz ignoriert wurde? ...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,grundsätzlich ist zu sagen, dass ein negativer Bauvorbescheid ein Verwaltungsakt ist, der in Rechtskraft erwächst, wenn nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Mona ...⇒ zum vollständigen Fall

Bürgermeister erlaubt Ableitung geklärter Abwässer - Gilt dies auch für den neuen Eigentümer?
Frage: Vorgesehen ist der Kauf eines Grundstückes. Vom Bürgermeister wurde dem Vorgänger 1988 die Erlaubnis erteilt:"erlaubt Herrn xy die geklärten Abwässer von seinem Gartenhaus in de...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,ich warne eindringlich davor, sich auf die Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in ein Nachbargelände zu verlassen.Ich habe bereits Zweifel daran, ob der Bürgermeiste ...⇒ zum vollständigen Fall

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