Das Bundesbaugesetz, kurz BBauG, vom 23. Juni 1960, wurde bereits zum 01.07.1987 mit den ergänzenden Regelungen zum allgemeinen Städtebaurecht und dem dazu geschaffenen Städtebauförderungsgesetz, kurz StBauFG, vom 27.07.1971, das insbesondere spezielle Regelungen zum besonderen Städtebaurecht enthält wie bspw. zum Sanierungsrecht im neu geschaffenen Baugesetzbuch, kurz BauGB, vereint.
Die Vielzahl der Einzelregelungen in unterschiedlichen Gesetz hatte letztlich zu dieser zusammenfassenden, sämtliche Neuregelungen umfassenden Gesetzesnovelle geführt.
Näheres zu den Regelungen des BBauG, sofern es überhaupt für Ihren Fall noch relevant sein sollte, oder anderenfalls zu den Regelungen des BauGB teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Bitte halten Sie hierzu alle evtl. weiterführende Unterlagen bereit. Auch Ihre konkreten Rechtsfrage sollten Sie vor Gesprächsbeginn exakt formuliert haben, um unsere Kooperationsanwälten eine zielgerichtete Antwort zu ermöglichen.
Stand: 08.02.2011