Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bayerische Bauordnung
Jedes Bundesland hat in Deutschland eine eigene Bauordnung erlassen. Da diese Landesbauordnungen allerdings auf eine gemeinsame Musterbauordnung zurückgehen, gibt es in der Vielfalt doch eine gewisse Einheitlichkeit des Bauordnungsrechtes in Deutschland.
Die Bauordnungen regeln die Bebauung auf den Baugrundstücken in dem Sie z.B. Abstandsflächen, nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie Zufahrten und Zugänge festlegen.
Detailliert dargestellt werden die Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich der Gestaltung und der Standsicherheit. Es ist der Bau von Wänden, Pfeilern und Stützen ebenso geregelt wie Treppen, Rettungswege und Aufzüge.
Es werden die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter) und ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beschrieben.
Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen zum Bauantragsverfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsverfahren. Ein Studium dieser Normen ergibt im übrigen, dass für eine beträchtliche Zahl von Bauten Baugenehmigungen gar nicht erforderlich sind. Dieses trifft insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäusern in bestehenden Bebauungsplangebieten zu.
Weitere Fragen zum Bauordnungsrecht können unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte meist schon im Rahmen einer telefonischen Beratung klären.
Stand: 21.04.2008