Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bauvorschrift
Mit Bauvorschriften sind alle gesetzlichen Regelungen und Verordnungen gemeint, die in die vor historischen Urzeiten einmal gewollte Baufreiheit eingreifen. Insofern sind Bauvorschriften meistens Verbote auch, wenn Sie als Gestaltungsvorschriften formuliert sind.
Der Gesetzgeber hat über die Jahre eine reiche Phantasie entwickelt, in welchen Bereichen die Freiheit der Bauherren eingeschränkt werden muss. So gibt es neben dem Baugesetzbuch als Bundesgesetz, die Landesbauordnungen, zahlreiche weitere Einzelgesetze,z.B. für den Bau von Garagen, für den Denkmalschutz, für Feuerungsanlagen und hinsichtlich des Umweltschutzes. Teilweise können sogar örtliche Satzungen in die Baufreiheit eingreifen, wie z.B. die Vorschrift, daß bei Einbau von Abflüssen im Keller eine Hebeanlage zwingend vorgeschrieben ist.
Den Überblick über die einzuhaltenen Vorschriften hat der Architekt als Fachmann zu wahren, teilweise sind die Vorschriften auch durch die beauftragten Fachunternehmer verantwortlich zu beachten. Der Jurist kann helfen, wenn es um die Anwendbarkeit einzelner Vorschriften geht.
Das Rückrat des sog. öffentlichen Baurechtes bilden das Baugesetzbuch als Bundesgesetz und die Landesbauordnung. Das Baugesetzbuch regelt grob formuliert die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flächen zur Bebauung, beginnend von der Zuführung von Flächen für Bauvorhaben, bis hin zu den Rahmenvorschriften für einzelne Grundstücke. Die Landesbauordnungen regeln im Groben die Rahmenbedingungen zur Bebauung eines konkreten Grundstückes .
Obwohl in Deutschland der Grundsatz der Baufreiheit herrscht, wird diese Freiheit durch zahlreiche Bauvorschriften reglementiert.
In erster Linie sind die Vorschriften des Bauplanungsrechtes zu berücksichtigen. Diese regeln wo das Bauen bestimmter Bauobjekte möglich ist. Die grundlegenden Vorschriften dazu findet man im BauGB.
An zweiter Stelle folgen die Vorschriften des Bauordnungsrechts, die festlegen, wie gebaut werden darf.; die Regelungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt.
Schließlich gibt es noch eine nahezu unübersehbare Vielzahl von Detailvorschriften (z.B. zum Brandschutz), die im einzelnen die Sicherheit rund um das Bauobjekt gewährleisten sollen. Die mit der Planung eines Baues beauftragen Personen (Architekten) müssen mit den einzelnen Bauvorschriften vertraut sein. Sie sind für den Laien nahezu unüberschaubar.
Einzelne Vorgaben werden in den Bebauungsplänen für Ihr Baugebiet festgesetzt. Dazu ein Hinweis aus der telefonischen Beratung: Die Bebauungspläne für Ihr Privatgrundstück sind nicht per Internet zugänglich, insofern können wir oft eine Beratung zur Zulässigkeit bestimmter Bebauungsdetails auf Ihrem Grundstück erst fortsetzen, wenn Sie den Bebauungsplan eingesehen haben. Dazu können Sie sich an das Bauamt Ihres Landkreises/Landratsamtes oder kreisfreien Stadt wenden. Aber es ist sinnvoll schon ein erstes Gespräch mit uns zu führen, damit wir besprechen können, worauf es ankommt.