Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema BauPrüfVO
Die Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) regelt das Berufsrecht der Prüfingenieure und der Prüfsachverständigen in bautechnischen Fragen.
Die BauprüfVO beschreibt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfingenieur in den Bereichen Standsicherheit, Brandschutz, technische Anlagen und Einrichtungen, Erd- und Grundbau, Typenprüfung und fliegende Bauten.
Geregelt wird das Anerkennungsverfahren und der Widerruf der Anerkennung ebenso wie die Vergütung der Prüfingenieure und deren Berechnung.
Die Regelungen der BauPrüfVO sind von zunehmenden Interesse, da zahlreiche Angaben in Bauanträgen nicht mehr von den Baugenehmigungsbehörden überprüft werden, sondern geprüfte Testate zugelassener Prüfingenieure vom Bauherrn beigebracht werden müssen.
Fragen hierzu beantworten Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Baurecht.
Stand: 21.04.2008