Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bauordnung
Die Landesbauordnung stellt ein von Bundesland zu Bundesland variierendes Landesgesetz dar, welches sowohl formelles als auch materielles Ordnungsrecht beinhaltet. Aufgrund der landesrechtlichen Regelungskompetenz wird es auch als Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes bezeichnet. Obwohl es zwar eine sog. Musterbauordnung gibt, sind die Regelungen der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer durchaus unterschiedlich.
Die Regelungen über das formelle Bauordnungsrecht enthalten insbesondere die bauaufsichtlichen Befugnisse und Maßnahmen der jeweiligen landesrechtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörden. Die materiellen Regelungen der Bauordnungen beinhalten u.a. Normen über gestalterische, ordnende und sicherheitsmäßige Anforderungen an bauliche Anlagen. Praktisch zentraler Regelungsgegenstand der Bauordnungen ist das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen der Erteilung von Genehmigungen baulicher Anlagen (vgl. Baugenehmigung).
Da die landesrechtlichen Regelungen der jeweiligen Bauordnung unterschiedlich sind, bitten wir Sie bei Schilderung Ihres Sachverhaltes um Nennung des betreffenden Bundeslandes, damit Ihnen eine für Ihr Bundesland zutreffende Rechtsberatung erteilt werden kann.
Stand: 08.02.2011