Das Baugesetzbuch enthält die grundlegenden Regelungen des öffentlichen Baurechts. Es handelt sich dabei um Bundesrecht, das bundesweit anzuwenden ist. Es ist damit die Grundlage des öffentlichen Bauplanungsrechts.
Das BauGB regelt die Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen), Bodenordnung (Umlegungsverfahren) und Enteignung, die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sowie das Erschließungs(beitrags)recht.
Das BauGB ist abzugrenzen von den Bauordnungen der Länder. Dabei handelt es sich nicht um planungsrechtliche Fragen sondern um Fragen der Bauordnung, die in den verschiedenen Bundsländern nicht ganz einheitlich geregelt sind.
Beide Bereiche umschreiben den Bereich des öffentlichen Baurechts.
Zu Fragen des öffentlichen Baurechts stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung oder der E-Mail-Beratung gerne zur Verfügung.