Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bauantrag
Der Bauantrag ist die schriftliche Erklärung, die Errichtung, Veränderung oder Abbruch eines Bauwerks zu beabsichtigen. Der Bauantrag wird bei der zuständigen Baubehörde gestellt. Der Bauantrag leitet das Baugenehmigungsverfahren ein, an dessen Ende die Erteilung oder Nichterteilung einer Baugenehmigung steht.
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Stand: 05.01.2011
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