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Telefonische Rechtsberatung zum Thema VOB

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema VOB

Der Bereich Baurecht gliedert sich in eine Vielzahl von Baugesetzen, Bauverordnungen, Bauverträgen, Architektenrecht, Grundstücksrecht und Gewährleistungsforderungen.

Eine zentrale, aber komplexe Vorschrift im Baurecht ist die VOB, die Verdingungsleistungen für Bauleistungen, mit der sich jeder Immobilienkäufer und Bauherr befassen sollte.

Da gerade im Baurecht Informationsmangel sehr kostspielig werden kann, empfehlen wir, einen kurze telefonische Beratung mit unseren spezialisierten Anwälten über unsere Hotline durchzuführen. Wir beantworten sofort alle konkreten Fragen rund ums private Baurecht.

   
Infos zur: VOB

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB ist eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, in der drei unterschiedliche baurechtliche Themen geregelt sind. Im ersten bzw. A-Teil, der sogenannten VOB/A ist die Vergabe von Bauleistungen durch private und öffentlich-rechtliche Auftraggeber an Bauunternehmen geregelt. Im zweiten Teil, der VOB/B ist die Durchführung eines Bauvorhabens sozusagen in der Form allgemeiner Geschäftsbedingungen geregelt. Achtung! Diese Bedingungen gelten nicht schlechthin, sondern sie müssen im Einzelfall ausdrücklich vereinbart sein. Das geschieht beispielsweise schriftlich im Rahmen eines Bauvertrages oder aber im Zusammenhang mit einer Auftragsbestätigung. Zuletzt gibt es noch die VOB/C, in der bestimmte technische Vorgaben zum Bauen rechtliche Festlegung finden.
Ähnliche Themen:

Baurecht (öffentliches) Auftraggeber Grundstücksrecht 
Geschäftsbedingungen Baurecht Auftragsbestätigung Bauverhinderung 
Planfeststellungsverfahren Vergabe Bayerische Bauordnung Bauherr 
Verdingungsordnung Rechtsverordnung Architektenrecht Vorschrift 
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