Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundbucheintragung
Das Grundbuch enthält die verbindliche Festschreibung der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück. Hier werden der Eigentümer, Grundschulden, Hypotheken und andere dingliche Rechte, das sind die Rechte an dem Grundstück, eingetragen. Das Grundbuch hat eine öffentliche Beweisfunktion, das heißt, dass sich der Erwerber oder andere interessierte Personen einen verbindlichen Überblick über die Rechtsverhältnisse an dem Grundstück verschaffen können. Die Grundbücher werden in der Regel, aber nicht in allen Bundesländern, bei den Amtsgerichten geführt. Eine Eintragung wird in der Regel nur bei Einverständnis aller Parteien vorgenommen.
Fragen zum Grundbuchrecht kann ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten telefonisch klären, er kann Ihnen auch einen Überblick über die Notwendigkeit und die Kosten einer Eintragung oder der Beauftragung eines Notars geben. Bei komplexeren Situationen kann er Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung wichtige Informationen für Ihr weiteres Verhalten geben.
Stand: 28.09.2011