Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gartenhaus
Unter einem Gartenhaus versteht man im Allgemeinen ein kleines Haus, entweder alleinstehend auf einem Gartengrundstück oder als untergeordnetes Gebäude auf einem Wohngelände.
Ob ein Gartenhaus errichtet werden darf, richtet sich nach Baurecht und regionalem Planungsrecht. Für Gartenhäuser in Kleingartengebieten gilt zudem das Bundeskleingartengesetz. Die Landesbauordnungen der Länder sehen z.T. für Gartenhäuser als Behelfsbauten oder untergeordnete Gebäude Befreiungen von bestimmten Anforderungen und bis zu bestimmten Größen auch Genehmigungsfreiheit vor. Durch diese verschiedenen Regelungen gibt es auch eine breite Spannbreite an Gartenhäusern, sie reichen von komfortablen Gerätehäusern bis hin zu Gartenwohnungen mit Sanitär und Schlafbereich. Wobei ein Gerätehaus noch zulässig sein kann ein Gartenhaus dagegen nicht mehr, dies ist häufig eine Frage der Definition.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie in Ihren Garten bauen dürfen, sichten Sie den örtlich gültigen Bebauungsplan und rufen Sie unsere Anwälte an. Stand: 02.02.2012
Gartenhäuschen ist keine Ehewohnung Nürnberg (D-AH) - Das Gartenhäuschen in einer Kleingartenanlage ist keine Ehewohnung. Zumindest dann nicht, wenn das gepachtete Grundstück mit der Laube darauf ausschließlich der gemeinsamen Freizeitgestaltung und nicht dem ...weiter lesen