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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Denkmalschutz

Seine gesetzliche Grundlage hat der Denkmalschutz in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. Denkmäler im Sinne der Denkmalschutzgesetze sind im Allgemeinen von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im allgemeinen Interesse liegt. Insbesondere die Klassifizierung eines Bauwerks als Baudenkmal zieht erhebliche gesetzliche Verpflichtungen aber auch Privilegierungen nach sich. So ist beispielsweise die bauliche Veränderung oder Beseitigung von Baudenkmälern erlaubnispflichtig teilweise bis ins Detail. In diesen Fällen sollte eine umfangreiche Beratung stattfinden, und eine Zusammenarbeit mit den Behörden sollte ebenfalls erfolgen. Andererseits sind Aufwendungen des Eigentümers für ein Baudenkmal ggf. steuerbegünstigt. Weitere Gesetze tragen dem Denkmalschutz Rechnung. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 26.07.2010
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Nürnberg (D-AH) - Umweltbewussten Hausbesitzern greift Vater Staat bei der Installation einer Photvoltaikanlage großzügig finanziell unter die Arme. Es sei denn, dass Haus steht unter Denkmalschutz - dann gibts statt Geld nur Ärger. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße haben Sonnenkollektoren ...weiter lesen


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Keine Solaranlage auf denkmalgeschützter Scheune

Nürnberg (D-AH) - Umweltbewussten Hausbesitzern greift Vater Staat bei der Installation einer Photvoltaikanlage großzügig finanziell unter die Arme. Es sei denn, dass Haus steht unter Denkmalschutz - dann gibts statt Geld nur Ärger. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße haben Sonnenkollektoren jedenfalls nichts auf dem Dach einer denkmalgeschützten Scheune zu suchen (Az. 5 K 1498/05.NW). Die Eigentümerin der jahrhundertealten Scheune wollte auf dem Krüppelwalmdach des Gebäudes eine 34 Quadratmeter große Photovoltaikanlage installieren. Doch die zuständige Kreisverwaltung wollte die notwendige Genehmigung nicht erteilen. Die Solarzellen stellen sich sowohl von der Form als auch von der Farbe her als ins Auge springender Fremdkörper dar, urteilten die fachkundigen Beamten mit strengem Denkmalschützer-Blick. Nach einer Ortsbesichtigung schlossen sich auch die Neustädter Verwaltungsrichter dem Urteil der Experten an und wiesen die Klage der Frau ab. Dabei betonten die Richter, dass den Belangen des Denkmalschutzes meist keine gleichgewichtigen Eigentümerinteressen entgegenstehen Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Insbesondere gehe der Denkmalschutz dem Wunsch von Hauseigentümern nach Förderung der regenerativen Energien vor..


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