Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Denkmalschutz
Seine gesetzliche Grundlage hat der Denkmalschutz in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.
Denkmäler im Sinne der Denkmalschutzgesetze sind im Allgemeinen von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im allgemeinen Interesse liegt. Insbesondere die Klassifizierung eines Bauwerks als Baudenkmal zieht erhebliche gesetzliche Verpflichtungen aber auch Privilegierungen nach sich. So ist beispielsweise die bauliche Veränderung oder Beseitigung von Baudenkmälern erlaubnispflichtig teilweise bis ins Detail. In diesen Fällen sollte eine umfangreiche Beratung stattfinden, und eine Zusammenarbeit mit den Behörden sollte ebenfalls erfolgen. Andererseits sind Aufwendungen des Eigentümers für ein Baudenkmal ggf. steuerbegünstigt. Weitere Gesetze tragen dem Denkmalschutz Rechnung.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 26.07.2010
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