Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bebauungspläne
Der Bebauungsplan gehört wie der Flächennutzungsplan zu den sog. Bauleitplänen. Der Bebauungsplan gehört zum Ortsrecht, es handelt sich um eine kommunale Satzung. Dementsprechend sind seine Festsetzungen verbindliches Recht, die in seinem Geltungsbereich zu beachten sind. Bei seiner Aufstellung sind bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen zu beachten, insbesondere sind von der betreffenden Gemeinde vor seiner Aufstellung Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Bürger zu hören.
Inhaltlich regelt der Bebauungsplan für das jeweilige Gebiet Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Daher müssen alle baulichen Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplan auch den dort getroffenen Anforderungen genügen. Ggf. ist ein Bebauungsplan aber auch fehlerhaft. Dann kann der betroffene Bürger vor dem zuständigen OVG/VGH den Normenkontrollantrag nach § 47 BauGB stellen. Unter Umständen wird der Bebauungsplan auch im Rahmen einer Verpflichtungsklage des Bauherren auf Erteilung einer Baugenehmigung überprüft.
Weitergehende Informationen zu diesem komplexen Thema erteilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 28.06.2010