Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bauträgerverordnung Bauträger sind vereinfacht gesagt Unternehmen, die Ihnen als Endkunden Häuser verkaufen, die sie selber noch bauen wollen, dazu gehören u.a. das Grundstück, die Planung und die Herstellung.
Früher wie heute war es immer gefährlich anderen viel Geld in die Hand zu geben und denen weitgehende Handlungsfreiheit zu geben. Um das ein Wenig in die Hand zu bekommen gibt es die Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
Darin sind ein paar Standards enthalten, wie ordentlich der Bauträger mit dem ihm anvertrauten Geld umgehen muss usw.
Alle Fragen zur Bauträgerverordnung, was Sie in Ihrem Fall für Rechte haben und wie Sie geschickt vorgehen, können Sie in einem Gespräch mit unseren Anwälten aus dem Baurecht klären. Diese stehen Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Seite. Stand: 24.02.2012
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