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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine öffentlich rechtliche Bestimmung und schränkt den Eigentümer eines Grundstücks in seiner aufgrund Art. 14 GG (Grundgesetz) gewährten Baufreiheit ein. Sie regelt Art und Maß der zulässigen Nutzung auf einem Grundstück in einem bestimmten Bereich. Als Maß der baulichen Nutzung sind unter anderem geregelt: Die Höhe einer baulichen Anlage, die Grundflächenzahl, die Geschossfläche und die Baumassezahl. Weiterhin enthält die Baunutzungsverordnung Vorschriften zur Bauweise und zur Überbaubarkeit der Grundstücksfläche.

Die verschiedenen in der Baunutzungsverordnung normierten Gebietstypen sind: Kleinsiedlungsgebiete, § 2 BauNVO; Reine Wohngebiete, § 3 BauNVO; Allgemeine Wohngebiete, § 4 BauNVO; Besondere Wohngebiete, § 4a BauNVO; Dorfgebiete, § 5 BauNVO; Mischgebiete, § 6 BauNVO; Kerngebiete, § 7 BauNVO; Gewerbegebiete, § 8 BauNVO; Industriegebiete, § 9 BauNVO; Sondergebiete, §§ 10, 11 BauNVO; Die Baunutzungsverordnung regelt, welche Nutzungen in welchem Gebietstyp allgemein zulässig sind. Weiterhin sind auch Ausnahmeregelungen enthalten.

Tiefergehende und einzelfallbezogene Fragen zur Baunutzungsverordnung beantworten Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten aus dem Baurecht.


Stand: 06.03.2012

   
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