Die baurechtliche Bezeichnung "Bauherr" meint den Auftraggeber eines baulichen Werkes, der mittelbar oder unmittelbar Vertragspartner von Architekt, Überwachenden, und den Erbringern der einzelnen Bauleistungen sowie ihrer Unterbeschäftigten wird.
Da im Baurecht oft Probleme entstehen, die wegen Ihres finanziellen Ausmaßes und der Bedeutung der Bauleistung für das Wohn- und Arbeitsleben erhebliche Schwierigkeiten bereiten können, sollten Sie sich in diesem Bereich möglichst frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Ein zugelassener Rechtsanwalt berät sie zuverlässig unter der obenstehenden Nummer über das weitere Verfahren in Ihrem speziellen Fall und gibt Ihnen entscheidende Hinweise auf Mängelbeseitigungs- und Leistungsverweigerungsrechte unter Beachtung der drohenden Verjährung der Ansprüche.
Er zeigt Ihnen auf, welche Stellung Sie als Bauherr im genannten Geflecht der verschiedenen Beteiligten Sie haben und an wen Sie sich wegen den einzelnen Problemen wenden können.
Stand: 19.11.2010
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