Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Baugesetz
Die zivilrechtlich-baurechtlichen Vorschriften (privates Baurecht), die für den Abschluss und die Abwicklung eines Bauvertrages von Bedeutung sind, finden sich im Wesentlichen in den Vorschriften zum Werkvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Abweichend davon können sich die Parteien eines Bauvertrages auch darauf einigen, dass die VOB Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in der aktuell gültigen Fassung gelten soll. Diese Verdingungsordnung ist speziell auf die Besonderheiten eines Bauvertrages und die Abwicklung des Bauvorhabens zugeschnitten.
Die Vorschriften, die die Zulässigkeit eines Bauvorhabens regeln (öffentliches Baurecht), finden sich im Wesentlichen im Baugesetzbuch und in den Landesbauordnungen.
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Stand: 19.11.2010