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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Baugenehmigungen

Baugenehmigungen sind für den Antragsteller begünstigende und für Dritte belastende Verwaltungsakte. Sie regeln, dass ein Bauantrag nach Prüfung der im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Vorschriften unbedenklich ist. Sie gelten für den Bauherren und auch für dessen Rechtsnachfolger. Die Geltungsdauer ist in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Nach Ablauf der Geltungsdauer muss ein erneuter Bauantrag gestellt werden. Die Baugenehmigung ist keine Blanko-Erklärung, sondern der Bauherr muss selbst und in eigener Verantwortung überprüfen, ob sein Vorhaben auch denjenigen Vorschriften entspricht, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Personen, deren Rechte durch die Erteilung der Baugenehmigung betroffen, bzw. verletzt sind, können gegen die Baugenehmigung Drittwiderspruch einlegen. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass der Widerspruchsführer darlegen kann, dass eine Norm verletzt ist, deren Schutzzweck zumindest auch ihn als Dritten mit umfasst. Kann er das nicht so ist der Widerspruch schon formell unbegründet und zurück zu weisen.

Fragen zu Baugenehmigungen beantworten Ihnen gerne unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Baurecht. Halten Sie alle vorliegenden Unterlagen bereit.


Stand: 06.03.2012

   
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