Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Balkonerweiterung
Eine Erweiterung eines Balkons ist rechtlich gesehen zunächst eine bauliche Maßnahme wie der Bau eines Hauses auch. Das bedeutet zum einen, dass öffentlich-rechtliche Bestimmungen des Baurechts einzuhalten sind, zum anderen, dass, privatrechtliche Probleme auftreten können.
Zum öffentlich-rechtlichen Teil: Grundsätzlich brauchen Sie für eine Erweiterung Ihres Balkons eine Baugenehmigung, da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt. In einigen Bundesländern sehen die jeweiligen Landesbauordnungen jedoch eine Genehmigungsfreiheit unter bestimmten Bedingungen vor. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt in wenigen Minuten am Telefon klären. Zudem muss die Erweiterung wie jede bauliche Maßnahme den baurechtlichen Sicherheitsbestimmungen genügen, auch darüber kann Sie Ihr Anwalt oft in wenigen Minuten beraten.
Des Weiteren müssen Sie die Erweiterung evtl. mit Nachbarn, Vermieter oder Miteigentümern absprechen, je nach dem, wie Ihre privaten Wohnverhältnisse sind.
Privatrechtlich können Probleme bei der Auftragsvergabe, Gewährleistung und Bezahlung der Baumassnahme auftreten. Auch hierüber kann Sie Ihr zugelassener Anwalt meist telefonisch aufklären.
Stand: 07.12.2010