Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Balkon Anbau
Der Anbau eines Balkons an die bisherige Bausubstanz kann vielfältige Auswirkungen haben. Für die Nachbarn kann der Anbau des Balkons durch die einhergehende Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen zu einem Mangel führen, gegebenenfalls kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Für den Mieter kann der Anbau eines Balkons zu einer Wohnwertverbesserung führen. In diesem Fall könnte es zu einer Mieterhöhung kommen, wenn ein Fall der Modernisierung vorliegt. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall.
Um den Anbau eines Balkons ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme. Der Mieter muss nicht in jedem Fall den Anbau eines Balkons dulden. Fraglich ist auch insbesondere, inwieweit der Balkon zu einer Vergrößerung der Wohnfläche und damit einhergehend zur Erhöhung der Betriebskosten führt. Allein diese Auswirkung, d. h. mögliche Erhöhung der Nettomiete nach Modernisierungsmaßnahmen, Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten auf Grund erhöhter Wohnfläche und darüber hinaus eine Erhöhung der Betriebskosten im Allgemeinen, führen zu zahlreichen Problemfällen.
Sowohl Vermieter, als auch Mieter sollten sich beim geplanten Anbau eines Balkons anwaltlich beraten lassen. Unsere Kooperationspartnerinnen und -partner aus dem Bereich Mietrecht unterstützen und beraten Sie gerne. Halten Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen bereit. Stand: 05.08.2011