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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abnahmeprotokolle

Ein "Abnahmeprotokoll" ist grundsätzlich die schriftliche Aufnahme des Zustandes einer Sache, die von einer Partei an die andere Übergeben wird. Im Mietrecht wird auch die Bezeichnung "Übernahmeprotokoll" verwendet.

Im Baurecht ist die Abnahme der Moment, wo sich der Herstellungsanspruch des Bauherren gegen den oder die Bauunternehmer in einen Gewährleistungsanspruch für etwaige Mängel wandelt. Mit der Abnahme wird das Werk als im wesentlichen vertragsgemäß angenommen. Das Abnahmeprotokoll hat dahingehend die Aufgabe die Abnahme an sich und die damit verbundenen Feststellungen zum Bauwerk zu dokumentieren. Das sind insbesondere etwaige Vorbehalte wegen Mängeln der Sache. Das Abnahmeprotokoll hat aber nur eine Beweisfunktion, ein Verzicht auf Mängelrechte ist damit regelmäßig nicht verbunden.

Für Handwerker ist noch die formelle Bauabnahme nach VOB/B relevant. Oft vergessen Handwerker diese Abnahme zu verlangen und haben dann in der Folge Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Forderung.

Gleichgültig, ob Sie Handwerker oder Bauherr sind, informieren Sie sich bei den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline über den Inhalt eines zielführenden Abnahmeprotokolles.

Stand: 20.09.2011

   
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