Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wertstellung
Die Wertstellung, die auch Valutierung oder Valuta genannt wird, ist das Datum, an dem ein auf einem Konto gutgeschriebener Betrag Wirkung auf die Zinsberechnung hat. Diese Wirkung auf die Zinsberechnung bezogen auf ein bestimmtes Datum findet selbstredend auch bei Belastungen statt. Nicht selten fallen die Wertstellungen einer Anweisung auf Empfänger- und Absenderseite bis mehrere Tage auseinander. Wird z.B. ein Scheck einer Bank zum Einzug zur Verfügung gestellt, wird der Gegenwert dem Kunden erst zwei Tage nach dem Einreichungstag mit Zinswirkung gutgeschrieben, das heißt wertgestellt bzw. valutiert. Die Verfügungsgewalt des Kunden über das durch den Scheck gutgeschriebenen Betrages kann sich sogar um bis zu sieben Arbeitstage verzögern. Unter Valuta wird jedoch auch das Währungsgeld eines Landes, meist aus der Perspektive des Ausland verstanden. Ein Valutakredit ist ein in einer ausländischen Währung gewährter Kredit, auch Währungskredit genannt.
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Stand: 08.04.2011