Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wertpapierrecht
Der Begriff des Wertpapierrechtes ist juristisch gesehen in den Bereich des sogenannten Zivilrechts einzuordnen. Das Wertpapierrecht ist allerdings eine eigenständige und daher nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Rechtssparte. Das Wertpapierrecht befasst sich mit gesetzlichen Regelungen bezüglich Inhaberpapieren, Orderpapieren, Rektapapieren und sogenannten qualifizierten Legitimationspapieren. Das bedeutet also das Wertpapierrecht befasst sich mit Urkunden, welche ein Recht in der Weise verbriefen, dass es ohne sie (= die Urkunden selbst) nicht geltend gemacht werden kann. Zu den Wertpapieren i.e.S. zählen diejenigen, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht aus dem Papier folgt. Bei Ihnen wird das Recht durch die Urkunde verkörpert und wie eine Sache übertragen, z.B. Wechsel, Scheck.
Die Telefonanwälte der Deutschen Anwaltshotline können in den meisten Fragen des Wertpapierrechts weiterhelfen. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 08.04.2011