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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umschuldung

Umschuldung ist kein rechtlicher Begriff. Es geht darum, dass ein altes, ungünstiges Kreditgeschäft durch ein neues, günstigeres Kreditgeschäft ersetzt wird. Ein typisches Beispiel sind die Schulden von Entwicklungsländern, die regelmäßig umgeschuldet werden, um die notwendige Kreditwürdigkeit für weitere Schulden herzustellen. Ein anderes Beispiel sind überzogene Girokonten, die auf Verbraucherkredite umgeschuldet werden. Für die Schuldner sind dabei die um ein vielfaches günstigeren Zinsen attraktiv. Dem stehen allerdings hohe Kreditgebühren und häufig auch Kosten für Kreditversicherungen gegenüber.

Etwas weniger turbulent geht es zu, wenn Darlehen mit ungünstigen Zinsen auslaufen und dann mit Hilfe von Darlehen mit günstigeren Zinsen abgelöst werden. Auch in diesem Falle entstehen zwar zusätzliche Kosten, die dann vom Zinsvorteil ausgeglichen werden müssen. Besonderer Beachtung bedürfen auch die Kreditsicherungsmittel, wenn es beispielsweise um die Finanzierung eines Hausbaus geht. In einem solchen Fall muss sichergestellt sein, dass eine Grundschuld nicht etwa zu ungünstigeren Bedingungen übernommen wird, bzw. im Falle eines teilweise bezahlten Kredits die Grundschuld etwa zu einer Übersicherung führt.

Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um nicht aufgrund der finanziell prekären Situation etwas rechtlich und aber auch langfristig finanziell gesehen Nachteiliges zu unterzeichnen. Die Bankrechtsexpertinnen und -experten der Deutschen Anwaltshotline klären die Situation gerne. Halten Sie alle zu besprechenden Unterlagen (Verträge, Anschreiben etc.) bereit.


Stand: 28.02.2012

   
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