Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Restschuldversicherung
Die so genannte Restschuldversicherung findet sich im Bankrecht. Sie wird verwendet, um Kreditausfälle abzusichern. Es handelt sich um eine privatrechtliche Versicherung. Im Leistungsfall wird der Kredit zumindest für eine gewisse Zeit weiterbedient, obwohl der Kreditnehmer persönlich nicht mehr zahlungsfähig ist. Banken verlangen bei Privatdarlehen oftmals entsprechende Sicherheiten, zu denen auch der Betrag einer solchen Restschuldversicherung gezählt werden kann. Leistungsfälle können insbesondere Tod, Invalidität oder Arbeitslosigkeit sein.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.03.2011