Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Privatkredit
Ein Privatkredit ist ein Kredit eines Kreditgeber, der im Gegensatz zu einem Kreditinstitut nicht gewerblich im Sinne des Kreditwesengesetzes sondern privat handelt. Privatdarlehen können formlos geschlossen werden. Im Falle von Rückforderungen kann es dann allerdings auf Seiten des Kreditgebers zu Beweisschwierigkeiten kommen. Zur Sicherheit sollten Privatkreditverträge daher immer schriftlich geschlossen werden. Der Kreditvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Grundsätzlich bestehen für Privatkredite die gleichen Vorschriften wie für Kredite von Kreditinstituten. Jedoch fallen für den Kreditnehmer eine Reihe von Schutzvorschriften weg. So bestehen keine Formvorschriften wie für Verbraucherdarlehen nach §§ 491, 492 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bei Fragen rund um einen Privatkredit können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung den Vertrag vorliegen haben, zu dem Sie eine Frage haben.
Stand: 02.11.2010