Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kreditwürdigkeit Die Frage der Kreditwürdigkeit unterliegt keinen gesetzlichen Voraussetzungen.Es liegt allein im Ermessen eines Kreditgebers, über die Kreditwürdigkeit seines Kreditnehmers zu entscheiden. Gerade das macht die Information im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit so sensibel.
§ 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) macht einen Schadensersatzanspruch auf, wenn jemand die Kreditwürdigkeit eines anderen, beispielsweise durch Behauptung falscher Tatsachen gefährdet. Der Umgang mit den Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers unterliegt dem Datenschutzrecht. Wenn man das weiß, stellt sich die Frage, woher die Schufa eigentlich ihre Kreditinformationen hat. Die Antwort ist einfach: Wer einen Kredit haben will, das muss in der Regel in die Weiterleitung seiner Informationen an die Schufa einwilligen. Ähnlich sieht es beispielsweise mit Mobilfunkverträgen und Leistungen im Internethandel aus.
Problematisch wird es, wenn Kreditgeber ihre Informationen über einen Kreditnehmer wild durcheinander würfeln. Eine mäßige Schufa-Auskunft in Verbindung mit einem schlechten Wohnviertel und vielleicht sogar einigen unglücklichen Fotos auf einer Internetseite kann dann dazu führen, dass ein Kredit verweigert oder sehr teuer wird. Dagegen ist nur sehr schwer anzukommen, zunächst mit den Mitteln des Datenschutzrechts. Noch problematischer sind solche unglücklichen Informationen nach Abschluss eines Kreditvertrages. Gemäß § 490 BGB kann ein Kreditgeber ein Kreditverhältnis nämlich beenden, wenn es zur Kreditunwürdigkeit kommt.
Darüber kann man dann vor Gericht trefflich streiten. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet zeigt glücklicherweise eine Tendenz in Richtung der Kreditnehmer und Verbraucher. Lassen Sie sich im Fall der Betroffenheit hinsichtlich der Kreditwürdigkeit ggf. aber auch im Vorfeld rechtlich beraten. Unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte helfen Ihnen gerne! Stand: 28.02.2012
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