Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kreditrecht
Unter den Begriff Kreditrecht fallen all jene rechtlichen Regelungen, die das Handeln mit Krediten und sämtliche Umstände um diesen Handel betreffen. Diese Klauseln über das Kreditrecht sind niedergeschrieben und gesetzlich bindend.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im 2. Buch, Recht der Schuldverhältnisse (§§ 488 - 498 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) wesentliche Bestandteile, die für die Gewährung eines Kredites von Bedeutung sind. Diese Gesetzestexte stellen die rechtliche Grundlage für einen Kreditabschluss dar.
Die Praxis im Kreditbereich zeigt, dass Darlehen schnell vergeben werden, wobei die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers nicht in dem Maße erfolgt, welches das Gebot des Kundenschutzes erfordern würde. So werden beispielsweise Kredite an Arbeitslose vergeben, bei welchen oft vorhersehbar ist, dass es bei der Darlehensrückzahlung zu Schwierigkeiten kommen wird. Die Folge ist, dass viele Kreditnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
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