Kreditkartenbetrug

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Kreditkartenbetrug: Was ist zu tun im Ernstfall?

Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden sind und wie Sie sich wirkungsvoll schützen können.

Bargeldloses Bezahlen per Kreditkarte ist bequem und praktisch, daher ist es nicht verwunderlich, dass mehr und mehr Menschen diese Zahlungsmöglichkeit nutzen. Mit zunehmender Verbreitung steigt aber auch die Gefahr einem Kreditkartenbetrug zum Opfer zu fallen. Gerade beim Online-Shopping bieten sich für Betrüger zahlreiche Möglichkeiten an sensible Daten zu gelangen und Sie dadurch zu schädigen. Lesen Sie hier, was Sie im Ernstfall tun sollten und wie Sie sich bestmöglich vor einem Kreditkartenbetrug schützen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Achten Sie darauf, wo Sie Ihre Kreditkartendaten hinterlegen.
  • Bewahren Sie Ihre Kreditkarte und die dazugehörige Geheimzahl immer getrennt voneinander auf!
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung auf Auffälligkeiten!
  • Unter der kostenfreien Telefonnummer 116 116 können Sie Ihre Kreditkarte jederzeit sperren lassen.
  • Ihre persönliche Haftung ist gesetzlich auf 50 Euro beschränkt, solange Sie nicht fahrlässig oder in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Geht der Schaden darüber hinaus, haftet der Kreditkartenanbieter.

Wie funktioniert Kreditkartenbetrug?

Betrüger müssen nicht zwingend an Ihre Kreditkarte selbst gelangen, um diese für missbräuchliche Zwecke einsetzen zu können. Häufig genügen dafür die wichtigsten Schlüsseldaten, wie zum Beispiel die Kartennummer.

Typische Tricks, um an die relevanten Daten zu gelangen, sind:

  • Phishing E-Mails oder SMS: Betrüger verschicken personalisierte E-Mails oder SMS, in denen der Empfänger aufgefordert wird, seine Kartendaten anzugeben. Als vermeintlicher Absender wird hierbei häufig die kartenausgebende Bank angegeben.

  • E-Mails mit Schadsoftware: Hierbei werden E-Mails mit Datenanhängen versendet. Wenn Sie als Empfänger dann den Anhang öffnen, installiert sich unbemerkt eine Software auf ihrem Computer. Diese Software liest dann die Dateneingaben auf ihrem Computer aus und leitet diese weiter.

  • Skimming: Bei dieser Methode wird ein manipuliertes Lesegerät vor dem Karteneinschubschacht angebracht. Diese Attrappen sind in der Regel nicht zu identifizieren. Sobald sie dann ihre Karte einschieben und die entsprechenden Daten eingeben, werden diese ausgelesen. Häufig wird zusätzlich noch die Eingabe der PIN Nummer mit einer in der Attrappe verborgenen Mini Kamera aufgezeichnet. Skimming gibt es auch als „Online-Variante“, dazu werden Online Shops mit Schadsoftware infiziert, welche bei Eingabe die jeweiligen Daten ausliest und weiterleitet.

  • Hacken von Datenbanken: Hacker verschaffen sich Zugang zu Datenbanken mit einer großen Anzahl an Kundendaten (beispielsweise Datenbanken von Online Händlern) und gelangen dadurch an die hinterlegten Kreditkarten-Informationen.

  • Kartendiebstahl: Der analoge und im Vergleich simple Klassiker unter den Möglichkeiten des Kreditkartenbetrugs. Hierbei konzentriert sich die kriminelle Energie darauf, in den Besitz der Original-Karte zu gelangen. Oftmals genügt diese schon, um damit einkaufen zu können. Darüber hinaus können Kriminelle anhand des Ablaufdatums der gestohlenen Kreditkarte verhältnismäßig einfach eine Fälschung erstellen.

Wie kann ich mich vor Kreditkartenbetrug schützen?

Eine Methode, mit der Sie sich zu 100 Prozent gegen Kreditkartenbetrug schützen können, gibt es leider nicht. Wenn Sie allerdings ein paar simple Prinzipien im Umgang mit ihren Daten beachten, können Sie das Risiko deutlich minimieren.

Vorsicht beim Online - Shopping

Mittlerweile kann man im Grunde alles bequem im Internet kaufen. Folglich gibt es eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an Online-Händlern, alle mit unterschiedlichen Sicherheitsvorkehrungen. Seien sie also besonders aufmerksam beim Online-Shopping! Vergewissern Sie sich im Vorfeld, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Dazu können Sie Kundenrezensionen nutzen, auch Gütesiegel wie zum Beispiel von „Trusted Shops“ sind ein Zeichen für die Seriosität des Anbieters. Achten Sie zudem unbedingt darauf, dass die Adressbezeichnung des Online-Händlers mit https:// beginnt, andernfalls übertragen Sie ihre Daten unverschlüsselt, und machen es damit Hackern deutlich einfacher, an eben diese Daten zu gelangen. Am besten nutzen Sie für Kreditkartenzahlungen im Internet den Sicherheitsstandard „3D Secure“. Entwickelt wurde dieses Verfahren von VISA, aber auch Mastercard und American Express bieten dies mittlerweile an. Sind Sie für diesen Sicherheitsstandard angemeldet, werden Sie während des Bezahlvorgangs auf eine Eingabeseite weitergeleitet. Um den Einkauf abzuschließen, müssen Sie dann zusätzlich zu Ihren Zahlungsdaten noch Ihr 3D-Secure-Passwort eingeben.

Regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnung

Ganz wichtig, wenn es darum geht, sich vor einem möglichen Kreditkartenbetrug zu schützen: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen ihre Kreditkartenabrechnung! So bemerken Sie rechtzeitig verdächtige Abbuchungen und können der Abrechnung bei Ihrer Bank widersprechen und Ihre Karte sperren lassen. Achten Sie auch auf kleinere Unregelmäßigkeiten, da Betrüger oftmals zunächst Kleinstbeträge abbuchen, um zu testen, ob die gestohlenen Kartendaten auch funktionieren.

Zahlungsdaten nicht zu breit streuen

Achten Sie darauf, Ihre Zahlungsdaten nicht bei zu vielen Unternehmen und Online-Händlern im Internet zu hinterlegen. Auch wenn es sich um seriöse Anbieter handelt, besteht immer das Risiko, dass das entsprechende Unternehmen Opfer eines Hackerangriffs wird und somit auch Ihre Daten in falsche Hände geraten. Idealerweise nutzen Sie für Bezahlvorgänge im Internet Anbieter wie zum Beispiel Paypal, sodass Sie ihre Kreditkartendaten nicht bei jedem Online-Shop erneut eingeben müssen.

Kreditkartendaten niemals per Mail verschicken

Banken und seriöse Online Händler werden Sie nicht per Mail nach Ihren Kreditkartendaten fragen! Erhalten Sie eine derartige Anfrage, können Sie davon ausgehen, dass es Sich um einen Betrugsversuch handelt. Löschen Sie eine solche Mail am besten umgehend.

Die Kreditkarte nicht zusammen mit der Geheimzahl aufbewahren

Bewahren Sie Ihre vierstellige Kreditkartengeheimzahl immer getrennt von Ihrer Kreditkarte auf! Tun Sie das nicht, machen Sie es Betrügern nicht nur unnötig einfach Ihre Daten zu stehlen. Im Falle eines Schadens haften Sie auch selbst dafür, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Alte Kreditkarten vernichten

Wenn Sie eine neue Kreditkarte erhalten, vernichten Sie ihre alte Karte. Ihre alte Karte ist zwar nicht mehr gültig, aber ihre Kreditkartennummer bleibt gleich. Betrüger können also mit ihrer alten Kreditkarte durchaus etwas anfangen, da häufig auch schon die Kreditkartennummer für betrügerische Zwecke ausreicht.

Geben Sie Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand

Lassen Sie Ihre Kreditkarte nicht unbeaufsichtigt und geben Sie diese nicht aus der Hand. Kartendaten und Sicherheitscode sind schnell kopiert beziehungsweise abgeschrieben. Kontrollieren Sie außerdem immer, ob Sie nach dem Bezahlen auch wirklich Ihre Karte zurück erhalten haben. Zudem sollten Sie Ihre Kreditkarte grundsätzlich nie unbeaufsichtigt irgendwo herum liegen lassen.

Vorsicht bei Eingabe der Zahlungsdaten

Es mag in der heutigen, digitalen Zeit etwas altbacken klingen, aber achten Sie stets darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter schauen kann, wenn Sie etwas mit Kreditkarte bezahlen oder damit Geld abheben. Halten Sie zudem idealerweise immer Ihre Hand über das jeweilige Eingabefeld.

Kontaktloses Bezahlen

Zusätzlich zu dem „normalen“ Bezahlen per Kreditkarte kommt kontaktloses Bezahlen, auch oft Bezahlen per NFC (Near Field Communication) genannt, mehr und mehr in Mode. Vielerorts ist es längst Standard und auch in Deutschland sind immer mehr Kreditkarten mit dieser Technologie ausgestattet. Hierbei werden über Funk Daten ausgetauscht, Sie müssen Ihre Kreditkarte also lediglich kurz vor das entsprechende Lesegerät halten, um einen Bezahlvorgang auszulösen. Diese moderne Art des Bezahlens hat viele Vorteile, birgt aber auch Risiken. Theoretisch müsste ein Betrüger nur nahe genug an Ihnen mit einem manipulierten Lesegerät vorbei laufen, um mit Ihrer Kreditkarte eine Zahlung auszulösen. Wenn Sie allerdings ein paar zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beachten, können Sie diese Zahlungsmethode mit Ihrer Kreditkarte bedenkenlos nutzen:

  • Deaktivieren Sie NFC auf Ihrem Smartphone: Bei neueren Smartphones ist NFC bereits standardmäßig aktiviert. Sie können den NFC Chip in den Einstellungen einfach deaktivieren und nur bei Bedarf wieder aktivieren. So kann niemand beispielsweise einfach an Ihrer Tasche vorbei laufen und mit einem manipulierten Lesegerät Zahlungen initiieren.
  • Kauf einer Schutzhülle: Zusätzlich sollten Sie sich eine entsprechende Schutzhülle für Ihre Kreditkarte zulegen, welche jegliche Funksignale abblockt. So kann der NFC – Chip nicht aktiviert werden, solange die Karte in der Hülle ist.

Ich wurde Opfer eines Kreditkartenbetrugs: Was ist nun zu tun?

Wenn alle Vorsichtsmaßnahmen vergebens waren und Sie tatsächlich Opfer eines Kreditkartenbetrugs wurden, ist es wichtig, dass Sie einen klaren Kopf bewahren und in Ruhe die notwendigen Schritte einleiten. Ob Ihre Kreditkarte gestohlen wurde oder „nur“ Ihre Daten, spielt für das Vorgehen hierbei keine Rolle. In jedem Falle sollten Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren lassen und gegen strittige Abbuchungen Einspruch einlegen.

Sperren der Kreditkarte

Sobald Sie den begründeten Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs wurden, sollten Sie ihre Karte unbedingt umgehend sperren lassen. Seit 2005 gibt es in Deutschland einen Sperr-Notruf für Kreditkarten mit dem etwas sperrigen Namen „Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen von der Bundesnetzagentur“. Sie erreichen den kostenlosen Notruf rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 116 (Sollten Sie aus dem Ausland anrufen, müssen Sie noch die 0049 vorwählen, zudem ist der Anruf dann gebührenpflichtig). Bei welchem Anbieter Sie Ihre Kreditkarte haben, spielt dabei keine Rolle. Sie können unter dieser Nummer jede Kreditkarte sperren lassen. Für den Anruf sollten Sie Ihre Kreditkartennummer parat haben.

Gut zu wissen:Das Sperren der Kreditkarte ist grundsätzlich kostenlos, da gemäß eines BGH-Urteils Banken beziehungsweise Kreditkartenanbieter hierfür keine Gebühren verlangen dürfen. Dies gilt auch für das Ausstellen einer Ersatzkarte, sollte das Entsperren der vorherigen Karte durch Verlust oder Diebstahl nicht mehr möglich sein (Urteil des BGH vom 20.10.2015, AZ XI ZR 166/14).

Einspruch gegen die Abrechnung einlegen

Wenn Sie auf ihrer Kreditkartenabrechnung Unregelmäßigkeiten entdecken, ist es ratsam, zusätzlich zur Sperrung der Karte, unverzüglich Einspruch gegen die Abrechnung bei Ihrer Bank einzulegen. Dies können Sie zunächst direkt telefonisch tun. Beachten Sie allerdings, dass Sie den Einspruch auf jeden Fall auch schriftlich einreichen müssen. Dies machen Sie am besten über ein entsprechendes, bei der Bank erhältliches Formular. Die Frist für den Einspruch liegt in der Regel bei sechs, teilweise bei acht Wochen nach Zugang der Abrechnung. Kontrollieren Sie also regelmäßig Ihre Abrechnungen, damit Sie Unregelmäßigkeiten nicht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bemerken!

Gut zu wissen: Bei einem Einspruch gegen die Abrechnung ist die kartenausgebende Stelle in der Beweispflicht. Dies bedeutet, dass die Bank Ihnen nachweisen muss, dass es sich bei dem strittigen Abrechnungsposten um eine von Ihnen autorisierte Zahlung handelte.

Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

Bis zur Verlustmeldung der Karte müssen Sie für den entstandenen Schaden gemäß § 675v BGB nur noch bis maximal 50 Euro haften, solange Sie nicht grob fahrlässig oder in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie Ihre Kreditkarte und die PIN-Nummer zusammen im Geldbeutel aufbewahrt haben. Übersteigt der entstandene Schaden 50 Euro, haftet für den Restbetrag die kartenausgebende Stelle. Viele Kreditkartenanbieter entbinden ihre Kunden auch vollständig von der Haftung, solange die Vertragsbedingungen nicht verletzt wurden.

Kreditkartenbetrug: Beratung durch einen Anwalt

Sie haben die Befürchtung Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden zu sein? Ihre Bank verlangt Gebühren für das Ausstellen einer Ersatzkarte? Oder Sie haben allgemeine Fragen rund um das Thema Kreditkartenbetrug? Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG stehen Ihnen zu diesen und auch allen anderen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!