Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kreditkartenbetrug
Unter Kreditkartenbetrug wird eine spezielle Art des Betruges im Sinne des § 263 StGB (Strafgesetzbuch) verstanden. Ein sog. "Kreditkartenbetrug" liegt vor, wenn ein Täter gefälschte oder unrechtmäßig erlangte Kreditkartendaten verwendet, um zu Lasten des Kreditkarteninhabers bzw. zu Lasten des entsprechenden Vertragspartners (Verkäufer, Leistungserbringer) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Im Regelfall spiegelt der Täter beim sog. "Kreditkartenbetrug" wahrheitswidrig vor, berechtigter Karteninhaber zu sein. Es gibt drei verschiedene Arten von Kreditkartenbetrug: Kreditkarten Diebstahl, Kreditkartennummer Diebstahl und Identitätsdiebstahl. Kreditkarten Diebstahl ist die offensichtlichste Form von Betrug. Die physische Karte wird gestohlen und verwendet, um Einkäufe ohne Ihr Wissen vorzunehmen. Kreditkarten-Nummer Diebstahl kann in verschiedenen Formen auftreten: am Point of Sale oder über Online-Transaktionen. Die Kartennummer können gestohlen werden, wenn die Karte durch einen Point of Sale Terminal benutzt wird. Die Kontonummern werden dann auf einer gefälschten Karte abgedruckt und verwendet, um Einkäufe oder zur Online-Einkäufe tätigen zu können. Eine gängige Methode der Online-Kreditkarten-Betrug verwendet einen Sniffer oder ein Computer-Virus. Diese Programme nehmen jeden Tastendruck durch den Besteller auf und stehlen die Informationen aus dem Internet-Geschäft. Der Kreditkartenbetrug ist zu unterscheiden vom Missbrauch von Kreditkarten im Sinn des § 266b StGB. Im Rahmen des § 266b StGB missbraucht der Täter die ihm durch Überlassung der Karte eingeräumten Möglichkeiten. Kreditkartenbetrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 18.01.2011