Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere ("glauben") und creditum ("das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung.
Das Guthaben des Kreditwerbers entspricht der Forderung des Kreditgebers. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Es stellt für den Darlehensnehmer Fremdkapital dar und verursacht Zinsen, die den Gewinn mindern und die Liquidität des Darlehensnehmers belasten. Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld, Währung) ausgedrückt.
Gesetzliche Regelungen zum Darlehen in der Bundesrepublik Deutschland finden sich in den §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Normen enthalten unter anderem auch die Fristen zur Kündigung eines Darlehens. Die Vorschriften des früheren Verbraucherkreditgesetzes sind nunmehr ebenfalls in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden (§§ 491 ff. BGB).
Bei weitergehenden Fragen zum Thema "Kreditrecht" empfehlen wir Ihnen, sich vertrauensvoll an einen Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline zu wenden. Stand: 15.12.2011
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