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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kontoführungsgebühren

Als Kontoführungsgebühr bezeichnet man die Grundgebühr für Girokonten. Meist besteht sie aus einer monatlich fälligen Pauschale. Bei einigen Girokonten fällt sie jedoch ab einem gewissen monatlichen Gehaltseingang weg. Bei anderen Konten reduziert sie sich ab einem bestimmten durchschnittlichen monatlichen Guthaben. Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sind von der Kontoführungsgebühr häufig befreit.

Die Höhe der Kontoführungsgebühren ist dem Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Kreditinstituts zu entnehmen und ist daher je nach Bank unterschiedlich hoch.

Die Kontoführungsgebühren, die ein Arbeitnehmer für sein Girokonto zahlt, können pauschal mit 16 Euro als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angesetzt werden. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten und eine anschließende Aufteilung dieser Kosten auf den privaten und den beruflichen Nutzungsanteil ist nicht notwendig.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema "Kontoführungsgebühren" empfehlen wir Ihnen, sich vertrauensvoll an einen Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline zu wenden.
Stand: 15.12.2011

   
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