Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kontoauszüge
Ein Kontoauszug ist ein Schriftstück, auf welchem alle Umsätze eines Bankkontos ersichtlich sind. Kontoauszüge können täglich, wöchentlich, monatlich oder bei Bewegung erstellt werden. Der Kontoauszug enthält den Anfangsbestand und den Endbestand für einen bestimmten Zeitraum. Durch die Zustellung des Auszuges kommt die Bank ihrer Pflicht nach, den Kunden zu informieren. Diese Verpflichtung ist in Art. 248 § 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gesetzlich normiert.
Im Rahmen des Online-Bankings existiert mittlerweile auch der elektronische Kontoauszug.
Der Kunde hat die Möglichkeit - und auch die Obliegenheit - Bewegungen auf dem Kontoauszug zu kontrollieren, z.B. hat der Kunde nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken mit Sitz in Deutschland nur sechs Wochen Zeit, Lastschriften durch Einzugsermächtigung zu widersprechen. Die Information über eine solche Lastschrift erhält er auf dem Kontoauszug.
Weitere gesetzliche Bestimmungen zum Zahlungsverkehr finden sich in den §§ 675c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Bei weitergehenden Fragen zum Thema "Kontoauszug" empfehlen wir Ihnen, sich vertrauensvoll an einen Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline zu wenden. Stand: 15.12.2011
Keine Kontoauszüge für Gläubiger Nürnberg (D-AH) - Mit dem Recht zur Bankpfändung darf ein Gläubiger noch längst nicht auch alle Kotoauszüge des Schuldners einsehen. Diese Auffassung hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 10 T 302/07) das Landgericht Stuttgart ...weiter lesen