Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kontoauflösung
Als Kontoauflösung wird die Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank hinsichtlich der Kontoführung bezeichnet.
Das Recht zur Kontoauflösung haben sowohl der Kunde als auch die Bank, bei der das Konto geführt wird, vgl. § 18 f. AGB Banken. Dabei kann der Kunde das Konto grundsätzlich jederzeit kündigen; wurde allerdings eine Laufzeit für das Konto vereinbart, ist dies nur aus wichtigem Grund möglich. Die Bank darf ein Konto nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen.
Für den Fall der Auflösung des Kontos durch den Kunden sind ein formloser Antrag an die Bank zu richten - bei den meisten Banken gibt es hierfür allerdings auch passende Vordru-cke - und die Kontokarten zur Entwertung einzureichen. Zuvor sollte aber festgestellt werden, dass keine Buchungen mehr über dieses Konto durchgeführt werden. Gehen nämlich bei einem gekündigten Konto Buchungen ein, werden diese automatisch zurückgebucht. Bei einer Abbuchung vom aufgelösten Konto, beispielsweise durch einen Dauerauftrag, läuft die Lastschrift ins Leere, wodurch Rücklastschriftgebühren entstehen können.
Weitere und einzelfallbezogenen Fragen zur Kontoauflösung beantworten Ihnen gerne unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Bankrecht.
Stand: 14.04.2008
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