Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Girokonto
Der Girovertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 675 f bis § 675 i geregelt. Über das Girokonto wird der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt. Beim Girokonto handelt es sich immer auch um ein Kontokorrentkonto (vgl. § 355 HGB).
Grundsätzlich kann ein Kunde sein Girokonto immer kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht auch für das Kreditinstitut, bei dem das Girokonto eingerichtet wurde, wobei das Kreditinstitut die ZKA-Empfehlung, also die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, zu berücksichtigen hat. Die Frage, ob es ein Recht auf ein Girokonto gibt, hat immer wieder die Gerichte beschäftigt und wurde teilweise von der Rechtsprechung auch bejaht. Die Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, dem Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Bezüglich anderer Kreditinstitute existiert eine Selbstverpflichtung, nach der die Banken für die Kunden ein Girokonto einrichten müssen, wenn dies für sie nicht unzumutbar ist.
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Mietkaution unterschlagen - Verjährungsfrist setzt später ein Nürnberg (D-AH) - Eignet sich ein Hausbesitzer unrechtmäßig die Kaution seines Mieters an, beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist nicht bereits zum Zeitpunkt der Veruntreuung. Das hat jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Girokonto
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