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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Börsentermingeschäftsfähigkeit

Unter Dokumenteninkasso versteht man eine spezielle Form der Zahlungsabwicklung und -sicherung im Außenhandel, bei welcher der Exporteur einer Ware sein Kreditinstitut anweist, gegen die Aushändigung bestimmter Dokumente seine Forderungen bei der Importeurbank einzuziehen. Dadurch werden sowohl die Interessen des Exporteurs an einer vertragsgemäßen Zahlungsabwicklung als auch die Interessen des Importeurs an einer vertragsgemäßen Lieferung gewahrt bzw. gesichert. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Form der Abwicklung eines Außenhandelsgeschäftes ausschließlich der Sicherung der Zahlung dient.

Indes hat der Importeur keine Gewähr darüber, ob die Lieferung hinsichtlich der Menge und Qualität der vertraglich vereinbarten Ware entspricht. Dies kann nur durch eine entsprechende Dokumentation mittels Akkreditive erreicht werden.

Das Dokumenteninkasso kann auf zwei verschiedene Arten durchgeführt werden. Zum einen können die Dokumente an den Importeur gegen Zahlung ausgehändigt werden (Documents against payment) oder die Dokumente werden gegen Akzeptierung eines Wechsels bzw. der Abgabe eines Zahlungsversprechens ausgehändigt. Bei der zweiten Alternative ist die Zahlung erst zu einem späteren Termin fällig (Documents against acceptance).

Mangels einer gesetzlichen Regelung erfolgt die banktechnische Abwicklung des Dokumenteninkasso auf Grund der "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi" (ERI) der Internationalen Handelskammer in Paris sowie auf Grund der AGB der Kreditinstitute.

Fragen zu diesem für den Laien sehr komplexen Thema des Dokumenteninkassos beantworten Ihnen gerne unsere Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Bankrecht. Halten Sie vorliegende Unterlagen zum Gespräch bereit.

Stand: 14.04.2008

   
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