Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht wird eine Person bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers alle von der Vollmacht umfassten Geschäfte bei der Bank zu tätigen. Bei Ausstellen der Vollmacht empfiehlt es sich, die Aufgaben, auf welche sich die Vollmacht beziehen soll, einzeln aufzuführen, z.B. Berechtigung zu Abhebungen und Einzahlungen, zur Kontoauflösung, etc.
Eine Bankvollmacht sollte jährlich erneuert werden, auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, bietet aber höchste Sicherheit gegen Anzweiflung der Vollmacht. Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht erlischt grundsätzlich nicht durch Eintritt des Todesfalls (§ 672 in Verbindung mit § 168 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch), jedoch kann eine entsprechende Befristung in die Vollmachtsurkunde aufgenommen werden. Auch eine vollumfänglich erteilte Bankvollmacht, die dem Bevollmächtigten ein volles Verfügungsrecht für alle Konten des Vollmachtgebers einräumt, ist im Zweifel aber nicht als Testament zu Gunsten des Bevollmächtigten anzusehen (Beschluss des BayObLG vom 19.04.2000 - 1 Z BR 29/00 - FamRZ 2000, 1539).
Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 06.04.2010