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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankgarantie

Die Bankgarantie stellt ein abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank dar, bei Eintritt des Garantiefalles unter bestimmten, näher bezeichneten Voraussetzungen an den Begünstigten zu zahlen. Das Kreditinstitut übernimmt somit die Garantie, für die finanziellen Nachteile und Schäden bei Ausbleiben eines bestimmten Erfolges einzustehen, und zwar unabhängig von den Rechten und Pflichten des (Haupt-)Schuldners (=Abstraktheit des Garantieversprechens). Dabei soll die Bank aber nicht den von ihr garantierten Erfolg selbst herbeiführen, sondern lediglich im Fall seines Ausbleibens einen finanziellen Ersatz leisten. Die Bank haftet als Garant abstrakt, d.h., sie kann grundsätzlich keine Einreden und Einwendungen gegen ihre Zahlungspflicht aus Gründen erheben, die im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Geschäft zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger stehen (=Grundgeschäft). Die Bank verpflichtet sich somit, bei einer Inanspruchnahme aus der Bankgarantie auf erste Anforderung zu zahlen. Bei der Bankgarantie sind üblicherweise drei Personen beteiligt: der Schuldner (= Bankkunde) beauftragt sein Kreditinstitut, dem Gläubiger (=Garantiebegünstigter) eine bestimmte Leistung zu garantieren. Die Vereinbarung zwischen dem Schuldner und der Bank beruht dabei auf einem Auftragsverhältnis. Auf Grund dieser Vereinbarung ist die Bank verpflichtet, im Interesse und auf Rechnung des Schuldners mit dem Begünstigten einen Garantievertrag abzuschließen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Garantie bis heute nicht gesetzlich ausgestaltet. Die Bankgarantie beruht daher im Wesentlichen auf der gängigen Handelspraxis und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. In der Praxis häufige Ausformungen der Bankgarantie im Inlands- und Auslandsgeschäft sind z.B. die Ausschreibungs- oder Bietungsgarantie, die Anzahlungs- und Lieferungsgaran-tie sowie die Leistungs- bzw. Gewährleistungsgarantie. Bankgarantien sind in der Regel kostenpflichtig. Eine rechtliche Beratung ist beim Abschluss anzuraten. Halten Sie alle vorliegenen Unterlagen zum Telefonat bereit.
Stand: 20.03.2008
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