Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankenrecht
Das Bankenrecht, juristisch genannt Bankrecht umfasst alle Regelungen, die mit dem Betrieb einer Bank zu tun haben, und zwar so im Verhältnis der Banken zum Staat, als auch im Verhältnis der Banken untereinander, sowie zu ihren Kunden. Dabei gibt unsere freie Wirtschaftsverfassung den Banken nur sehr wenige Regelungen auf, die unmittelbar mit dem Schutz ihrer Kunden zu tun haben. Die Bankenaufsicht beispielsweise hat vielmehr mit der Stabilität unseres Wirtschaftssystems zu tun, dass es ein Kreditvertrauen, insbesondere in die Leistungsfähigkeit der Banken geben kann. Der Verbraucherschutz ist dann vielmehr eine Frage des allgemeinen Vertragsrechts, wenn die Gerichte beispielsweise entscheiden, dass die Gebühren für den Giroverkehr ein bestimmtes Maß nicht überschreiten dürfen. Letzteres kann auch auf europarechtliche Vorgaben zurückzuführen sein. Interessant ist das sogenannte Bankgeheimnis, das ebenfalls keine eigene gesetzliche Regelung hat.
Tatsächlich gibt es im Deutsche Recht auch nur sehr vereinzelt Regelungen, die überhaupt als Bankgeheimnis verstanden werden können. Bankangestellte müssen beispielsweise im Zivilprozess nur eingeschränkt zum Bankgeschäft aussagen. Im Straf- und Steuerprozess hingegen sind sie zur Aussage verpflichtet. Gleiches gilt für die Banken selbst, wenn es um Straf- und Steuersachen geht.
Bei Problemen zum Banken- bzw. Bankrecht sollten Sie auch aufgrund der möglichen finanziellen Auswirkungen zu Ihrer Sicherheit Rechtsrat einholen. Die Expertinnen und Experten aus dem Bankrecht der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen fast rund um die Uhr zur Verfügung.
Stand: 03.03.2008