Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankeinzug
Die Lastschrift bzw. der Bankeinzug ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Ausführung einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und seinem Konto gutzuschreiben.
Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang demnach bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, wie sonst die Regel, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Das Lastschriftverfahren ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Rechtsgrundlage ist aber das zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank 1963 vereinbarte Lastschriftabkommen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.05.2011