Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Bankbürgschaft

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Bankbürgschaft
(Bankrecht)
0900-1 875 002-239
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Bankrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankbürgschaft

Unter Bankbürgschaft versteht man eine Bürgschaft, die von einem Kreditinstitut zugunsten des Schuldners der Forderung, in der Regel ist das ein Kunde, gegenüber dem Gläubiger abgegeben wird. Durch den Bürgschaftsvertrag geht der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Schuldners die Verpflichtung ein, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners finanziell einzustehen. Rechtsgrundlage für die (Bank-)Bürgschaft sind die §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit den §§ 349 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB).
Für den Schuldner und Kunden des Kreditinstituts hat die Bankbürgschaft den Vorteil, dass er sich hierdurch die Hinterlegung einer anderen Sicherheit erspart. Grund hierfür ist, dass die Kreditinstitute von den Gläubigern als solvente Unternehmen eingestuft werden und die Gläubiger daher in der Regel darauf verzichten, dass der Schuldner ihnen andere Sicherheiten zur Verfügung stellt. Ferner kann das bürgende Kreditinstitut wegen § 349 HGB auch nicht die Einrede der Vorausklage erheben, so dass bei Nichtzahlung durch den Schuldner sich der Gläubiger direkt an die Bank wenden kann.
Die Bürgschaft ist immer akzessorisch, d.h., sie ist hinsichtlich ihres Bestehens und Umfangs von dem Bestehen und der Höhe der Hauptschuld - also der Verbindlichkeit des Schuldners - abhängig.
Von der Bankbürgschaft zu unterscheiden ist die Garantieübernahme durch die Bank, die gesetzlich nicht geregelt ist und die von der Bank und ihrem Kunden im Rahmen der Vertragsfreiheit inhaltlich weitestgehend selbst ausgestaltet werden kann.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie eine Bürgschaft abgeben! Eine/ unserer Anwälte/innen kann Ihnen die Folge in Kürze aufzeigen; legen Sie Ihre Unterlagen bereit.

Stand: 05.05.2011

   
Ähnliche Themen:

Kreditrecht Bankvollmacht Bankrecht Steuerrecht Privatkredit 
Kreditwürdigkeit Versicherungsrecht Kreditkündigung Haftpflichtrecht 
Kreditwesengesetz Umschuldung Hausfrauenbürgschaft  Kredite 
Direktversicherung Kündigung Bankgarantie 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Jetta Kasper
Rechtsanwältin
Tatjana Knaths
Rechtsanwältin
Claudia Charlotte Obermann
Rechtsanwältin
Heike Brüggemann
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum