Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Avalzinsen
Das Bankaval (von italienisch avallo - "Wechsel", dieses von arabisch hiwala - "Mandat", "Wechsel") umfasst als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und Garantien als auch Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt.
Avale gelten als Eventualverbindlichkeiten, denn sie werden nur dann echte Verbindlichkeiten, wenn eine Inanspruchnahme aus dem Aval erfolgt. Sie werden separat als Zusatz in der Bilanz ausgewiesen und belasten die Eigenkapitalbindung der Bank nur teilweise, meist hälftig. Als Vergütung wird eine Provision für die Gültigkeitszeit der Bank vereinbart, die in der Regel deutlich unter dem Zins für einen entsprechenden Kredit liegt. Dies sind die sogenannten Avalzinsen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.05.2011