Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anlegerrecht
Als Anlegerrecht wird das Recht des (Kapital-)Anlegers bezeichnet. Unter den Begriff des Anlegerrechtes fallen eine Vielzahl von Rechten aber auch Pflichten des einzelnen Anlegers.
In der Praxis wohl am bedeutsamsten ist das Recht des Anlegers, in einem Anlageberatungsgespräch anleger- und objektgerecht beraten zu werden.
Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater bei der Anlageberatung den Wissensstand des Anlageinteressenten über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und deren Risiken zu berücksichtigen hat.
Objektgerechte Beratung bedeutet, dass das empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien auch entsprechen muss. Nach der Rechtssprechung des BGH ist der Berater dazu verpflichtet, den Anlageinteressenten ordnungsgemäß über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren (vgl. BGH NJW 1993, 2433).
Erfüllt ein Anlageberater diese Pflicht nicht, schuldet er Schadensersatz.
Da die Rechte des Anlegers äußerst komplex sind, empfiehlt es sich bei Fragen in Zusammenhang mit einer Kapitalanlage unbedingt, rechtliche Beratung einzuholen.